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   BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68   

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https://dejure.org/1970,734
BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68 (https://dejure.org/1970,734)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1970 - VIII C 66.68 (https://dejure.org/1970,734)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1970 - VIII C 66.68 (https://dejure.org/1970,734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der Rechtstaatlichkeit - Rückwirkungsverbot bei Änderungsbescheiden - Erforderlichkeit von Übergangsregelungen bei Gesetzesänderungen - Mietbeihilfe für Wehrdienstpflichtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 71
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • Drs-Bund, 20.10.1967 - BT-Drs V/2149
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    Daß bei dem Erlaß des Finanzänderungsgesetzes davon ausgegangen wurde, einer ausdrücklichen Übergangsvorschrift bedürfe es nur zur Aufrechterhaltung alten Rechts, folgt auch aus seiner Entstehungsgeschichte: Dem Regierungsentwurf (BTDrucks. V/2149) ist eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Bestimmungen des Finanzänderungsgesetzes beigefügt.

    Daß der künftige Wegfall von Leistungen sich auch auf die bereits bewilligten Leistungen erstrecken sollte und aus diesem Grunde bewußt auf eine Überleitungsvorschrift verzichtet wurde, zeigt besonders deutlich die in Art. 18 § 2 des Regierungsentwurfs enthaltene Übergangsvorschrift für das Wohngeld: "Ist bei Inkrafttreten des § 1 dieses Artikels ein Wohngeld bereits bewilligt, so gelten bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums die bisherigen Vorschriften" (BTDrucks. V/2149).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 58 [135 f.]) verletzt eine gesetzliche Regelung den Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann, wenn der Gesetzgeber gewisse äußerste Grenzen überschritten hat und für eine von ihm angeordnete Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung einen Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    6 Abs. 1 GG als unmittelbar geltendes Verfassungsrecht verbietet dem Gesetzgeber eine Beeinträchtigung von Ehe und Familie durch störende Eingriffe des Staates (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 180 [190]; 17, 210 [219 f.]) hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner das Sozialhilferecht betreffenden Entscheidung BVerwGE 23, 149 (154 f.) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64] ausgeführt: Im Bereich der gewährenden Verwaltung sei der Gesetzgeber freier gestellt als in der Eingriffsverwaltung.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 180 [190]; 17, 210 [219 f.]) hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner das Sozialhilferecht betreffenden Entscheidung BVerwGE 23, 149 (154 f.) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64] ausgeführt: Im Bereich der gewährenden Verwaltung sei der Gesetzgeber freier gestellt als in der Eingriffsverwaltung.
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 180 [190]; 17, 210 [219 f.]) hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner das Sozialhilferecht betreffenden Entscheidung BVerwGE 23, 149 (154 f.) [BVerwG 26.01.1966 - V C 88/64] ausgeführt: Im Bereich der gewährenden Verwaltung sei der Gesetzgeber freier gestellt als in der Eingriffsverwaltung.
  • Drs-Bund, 01.12.1967 - BT-Drs V/2341
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1970 - VIII C 66.68
    Der Haushaltsausschuß übernahm die im Regierungsentwurf vorgesehene Streichung des § 7 Abs. 2 Nr. 5 USG (Schriftlicher Bericht vom 1. Dezember 1967 [BTDrucks. V/2341.]).
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 9.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auch Grundsätze des Vertrauensschutzes hindern nicht, daß der Verwaltungsträger sich entsprechend der neuen Rechtslage verhält, denn es besteht kein Schutz des Vertrauens auf Beständigkeit einer bestimmten Gesetzgebung (vgl. Urteil vom 3. September 1970 - BVerwG 8 C 66.68 - [BVerwGE 36, 71, 75 f. [BVerwG 03.09.1970 - VIII C 66/68] ]).
  • BVerwG, 04.11.1971 - VI C 1.68

    Anrechnung von Rententeilen auf dieVersorgungsbezüge - Behandlung von

    Abgesehen davon erfordert Art. 3 Abs. 1 GG nicht die bestmögliche, sondern eine durch sachgerechte Erwägungen motivierte Gestaltung regelungsbedürftiger Rechtsverhältnisse (BVerwGE 36, 71 [79]; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG VI C 50.69 -).
  • BVerwG, 29.06.1973 - VI C 35.70

    Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des begünstigenden Gesetzes -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann zudem niemand auf die Beständigkeit einer für ihn günstigeren Gesetzgebung vertrauen (vgl. u.a. BVerwGE 36, 71 [75]), wobei sich in diesem Zusammenhang die Frage stellt, ob es sich bei der umstrittenen Regelung nicht überhaupt um eine - insgesamt gesehen - auch für die Klägerin günstigere Regelung handelt, wenn sie anstatt der Nachversicherung nunmehr Hinterbliebenenversorgung erhält (vgl. dazu die weiter unten folgenden Ausführungen).
  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 50.69

    Ermittlung der für eine Umstellungsrente "angerechneten Versicherungsjahre" -

    Abgesehen davon erfordert Art. 3 Abs. 1 GG nicht die bestmögliche, sondern eine durch sachgerechte Erwägungen motivierte Gestaltung von regelungsbedürftigen Rechtsverhältnissen (vgl. BVerfGE 13, 331 [340];Urteil vom 3. September 1970 - BVerwG VIII C 66.68 - mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 13.05.1971 - VIII B 2.70
    In seinem Urteil BVerwGE 36, 71 hat der beschließende Senat Stellung genommen zu der Frage, ob die Streichung der in § 7 Abs. 2 Nr. 5 USG vorgesehenen Mietzuschüsse durch.
  • VG Düsseldorf, 03.05.2002 - 26 K 7258/99

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Beihilfe; Beihilfefähigkeit der entstandenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1970 - VIII C 66.68 -, BVerwGE 36 S. 71 (75 f.).
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